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   VerfGH Sachsen, 24.09.2008 - 116-IV-08   

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VerfGH Sachsen, 24.09.2008 - 116-IV-08 (https://dejure.org/2008,39168)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24.09.2008 - 116-IV-08 (https://dejure.org/2008,39168)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24. September 2008 - 116-IV-08 (https://dejure.org/2008,39168)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Sachsen, 29.08.2008 - 4-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.09.2008 - 116-IV-08
    Die Gerichte sind durch Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gehalten, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und - soweit entscheidungserheblich - in die Entscheidungsfindung einfließen zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. August 2008 - Vf. 4-IV-08; SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Juni 2008 - Vf. 23-IV-08; st. Rspr.).

    Dies gilt insbesondere, wenn die Entscheidung mit Rechtsmitteln nicht angegriffen werden kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. August 2008 - Vf. 4-IV-08; st. Rspr.).

    Auch ist in der Regel davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidungsfindung selbst dann berücksichtigt hat, wenn sich die schriftlichen Gründe mit einem bestimmten Vortrag nicht ausdrücklich befassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. August 2008 - Vf. 4-IV-08; SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Juni 2008 - Vf. 23-IV-08; st. Rspr.).

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.09.2008 - 116-IV-08
    Hierdurch wird sichergestellt, dass die Verfahrensbeteiligten die Willensbildung des Gerichts in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise beeinflussen können (vgl. BVerfGE 49, 212 [215]; 94, 166 [207]).

    Dies schließt die Pflicht ein, Stellungnahmefristen von angemessener Dauer zu setzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 153/02; BVerfGE 49, 212 [216]; 65, 227 [234 f.]) bzw. dort, wo auf eine förmliche Fristsetzung verzichtet werden kann, den Beteiligten anderweitig eine angemessene Zeit für eine inhaltliche Stellungnahme zur Verfügung zu stellen.

  • VerfGH Sachsen, 26.06.2008 - 23-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.09.2008 - 116-IV-08
    Die Gerichte sind durch Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gehalten, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und - soweit entscheidungserheblich - in die Entscheidungsfindung einfließen zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. August 2008 - Vf. 4-IV-08; SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Juni 2008 - Vf. 23-IV-08; st. Rspr.).

    Auch ist in der Regel davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidungsfindung selbst dann berücksichtigt hat, wenn sich die schriftlichen Gründe mit einem bestimmten Vortrag nicht ausdrücklich befassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. August 2008 - Vf. 4-IV-08; SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Juni 2008 - Vf. 23-IV-08; st. Rspr.).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.09.2008 - 116-IV-08
    Hierdurch wird sichergestellt, dass die Verfahrensbeteiligten die Willensbildung des Gerichts in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise beeinflussen können (vgl. BVerfGE 49, 212 [215]; 94, 166 [207]).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.09.2008 - 116-IV-08
    a) Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verpflichtet das Gericht, einer Entscheidung nur solche Tatsachen zu Grunde zu legen, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03; SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2001 - Vf. 2-IV-01; allgemein BVerfGE 89, 28 [35]).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch ausreichende Bemessung richterlich

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.09.2008 - 116-IV-08
    Dies schließt die Pflicht ein, Stellungnahmefristen von angemessener Dauer zu setzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 153/02; BVerfGE 49, 212 [216]; 65, 227 [234 f.]) bzw. dort, wo auf eine förmliche Fristsetzung verzichtet werden kann, den Beteiligten anderweitig eine angemessene Zeit für eine inhaltliche Stellungnahme zur Verfügung zu stellen.
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.09.2008 - 116-IV-08
    Dies schließt die Pflicht ein, Stellungnahmefristen von angemessener Dauer zu setzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 153/02; BVerfGE 49, 212 [216]; 65, 227 [234 f.]) bzw. dort, wo auf eine förmliche Fristsetzung verzichtet werden kann, den Beteiligten anderweitig eine angemessene Zeit für eine inhaltliche Stellungnahme zur Verfügung zu stellen.
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 21-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.09.2008 - 116-IV-08
    a) Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verpflichtet das Gericht, einer Entscheidung nur solche Tatsachen zu Grunde zu legen, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03; SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2001 - Vf. 2-IV-01; allgemein BVerfGE 89, 28 [35]).
  • VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 2-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.09.2008 - 116-IV-08
    a) Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verpflichtet das Gericht, einer Entscheidung nur solche Tatsachen zu Grunde zu legen, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03; SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2001 - Vf. 2-IV-01; allgemein BVerfGE 89, 28 [35]).
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2020 - 195-IV-20

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsvollstreckung von

    Zugleich begründet das Grundrecht die Pflicht des Gerichts, einer Entscheidung nur solche Tatsachen zu Grunde zu legen, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. September 2008 - Vf. 116-IV-08; Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03; Beschluss vom.
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
    Zugleich begründet das Grundrecht die Pflicht des Gerichts, einer Entscheidung nur solche Tatsachen zu Grunde zu legen, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. September 2008 - Vf. 116-IV-08; Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03; Beschluss vom 28. Juni 2001 - Vf. 2-IV-01; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1993, BVerfGE 89, 28 [35]).
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